Die Siegmann Swiss Verzollungen AG baut Ihren Standort Thayngen weiter aus:
Ab dem 1. Januar 2020 begrüssen wir Frau Fatima Hallaj im Büro Thayngen und bieten ab sofort auch professionelle Beratung / Consulting rund um den grenzüberschreitenden
Verkehr an! Stellen Sie uns auf die Probe !
Wir sind ZV (Zugelassener Versender) in Klingnau
Das ZV Verfahren ist vor allem für Spediteure und Exporteure interessant, die regelmässig Zollanmeldungen vornehmen. Dabei werden alle Daten der Zollverwaltung elektronisch übertragen. Damit stehen den Zollbeteiligten und der Zollverwaltung flexible Instrumente zur Verfügung, welche die Anforderungen eines zeitgemässen Warenverkehrs unterstützen.
Als so genannter zugelassener Versender (ZV) können Sie als Firma an einem zugelassenen Ort (i.d.R. Firmendomizil) die Ausfuhrzollanmeldung vornehmen. Die zuständige Zollstelle entscheidet innert einer festgelegten Frist, ob die Sendung kontrolliert wird. Die Prüfungen werden am zugelassenen Ort vorgenommen.
Der Schweizer Zollbehörden behalten sich jedoch auch direkte Prüfungen bei den Grenzzollstellen vor.
Offene Zolllager (OZL) sind Zolllager im Schweizer Zollgebiet, in denen der Lagerhalter (Importeur, Versender, Transithändler, Transporteur etc.) eigene oder fremde ausländische Waren lagern kann. Die Waren gelangen im Transit von der Grenze bis zum Lager (zugelassener Ort) und werden nicht verzollt.
Im Anschluss an die Lagerung kann der Lagerhalter auch die Einfuhrveranlagung direkt vor Ort durchführen. Er kann auch ein Transitverfahren eröffnen und die Waren wieder aus der Schweiz ausführen.
Im OZL wird auf
Die so genannten nichtzollrechtlichen Erlasse des Bundes werden hingegen angewendet, z. B. muss für Artenschutzwaren bereits das CITES-Zeugnis vorliegen.
Die wichtigsten Vorteile eines OZL:
Bei den zugelassenen Orten kann es sich um unter zollamtlicher Überwachung stehende Räume oder andere Orte wie z. B. Silos, Tanks etc. handeln.
Umzugspartner in sachen Verzollungen